FINPOD – Audiobeitrag 5: Stefan Biggeleben interviewt Jens Kregeloh zum „Vermögensschutz durch Pflegetagegeld“

Herzlich Willkommen zur fünften Ausgabe des FINPOD – dem Finanzen-Podcast der schutzinvest® zur Stärkung Ihres persönlichen Finanzfachwissens!

FINPOD – Das sind Audiobeiträge rund um Ihre persönlichen Finanzfachthemen. Wissenswertes von A wie Aktien bis Z wie Zinseszinseffekt. Kommentare zum Börsen- und Wirtschaftsgeschehen. Fachliches Know-how aus den Bereichen der Vermögensanlage und Vermögensabsicherung.

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Nun aber zur fünften Folge. Sie ist die Audiospur des Video-Interviews das Stefan Biggeleben gen. Heying mit mir zum Thema „Vermögensschutz durch Pflegetagegeld“ geführt hat. Zur Videoversion gelangen Sie übrigens hier: https://schutzinvest.de/finpod-videoausgabe-1-vermoegensschutz-durch-pflegetagegeld. Nach dem hier eingefügten Audioplayer erhalten Sie weitere wichtige Zahlen, Daten und Fakten zu den im Interview genannten Punkten.

Zu meinen Kernaufgaben gehört es, mit meinen Mandanten auch über den Schutz von angespartem oder anzusparendem Vermögen vor so genannten biometrischen Risiken zu sprechen. Im folgenden kleinen Videointerview erzähle ich daher ein wenig mehr über eine Variante der zusätzlichen privaten Pflegekostenabsicherung, genauer: über das so genannte Pflege-Tagegeld.

Um die dort genannten Zahlenbeispiele aufzugreifen hier die „harten Fakten“:

Bei der angesprochenen Pflegetagegeld-Absicherung sprechen wir von einem abgesicherten Betrag in Höhe von € 72,00 pro Tag oder ca. € 2.160,00 pro Monat bei 100% Auszahlung (welcher Prozentsatz bei diesem speziellen Tarif wann ausgezahlt wird steht weiter unten). Diesen Betrag haben wir einmal für uns persönlich als nötig berechnet, um die Lücke zwischen der gesetzlichen/privaten Pflegepflichtversicherung für eine stationäre Unterbringung in dem von uns gewünschten „Komfort“ zu schließen.

In dem von uns gewählten Tarif werden bei vollstationärer Unterbringung im ersten Pflegegrad 10% dieser Summe ausgezahlt, in den Pflegegraden 2-5 schon 100% der Summe. Bei den anderen „Unterbringungsvarianten“ werden ebenfalls 10% beim Pflegegrad 1, dann 30% der abgesicherten Summe beim Pflegegrad 2, 70% beim Pflegegrad 3 ausgezahlt und schließlich die genannten 100% in den Pflegegraden 4 und 5.

Meine Lebensgefährtin und ich sind Jahrgang 1970, seit 2011 versichert. Der monatliche Beitrag für die o.g. Absicherung beträgt für sie € 57,85 und für mich € 40,54. Der genannte Mandant ist Jahrgang 1958, sein Monatsbeitrag für die o.g. Absicherung beträgt € 171,40.

Bei dem im Video genannten Rechenbeispiel, ab welcher Leistungsdauer bei 100% Auszahlung der abgesicherten Monatssumme sich diese Versicherung „schon gelohnt hat“, sieht das genaue Zahlenbeispiel dann wie folgt aus anhand des Beispiels meiner Absicherung die bereits im Alter von 41 Jahren gestartet wurde und des Mandantenbeispiels mit dem „Startalter“ von 60 Jahren. Für beide Rechenbeispiele wird angenommen, dass man im Alter von 70 Jahren einen Pflegegrad erreicht, der zu einer 100%igen Auszahlung führt (alle anderen Varianten können Sie anhand der hier genannten Summen und Prozentsätze dann auch selber berechnen).

Beispiel Kregeloh: Monatsbeitrag € 40,54 x 12 Monate pro Jahr x 29 Jahre bis zum Pflegeeintritt = € 14.107,92 gezahlter Beitrag. Nimmt man eine Vollauszahlung in Höhe von € 2.160,00 pro Monat an wären die über 29 Jahre lang gezahlten Beiträge (€ 14.107,92 geteilt durch € 2.160,00) nach gut sechseinhalb Monaten durch die ausgezahlten Leistungen „herein geholt“. Wie schon im Video genannt: deswegen wünsche ich weder jedwedem Versicherten noch mir, eine Pflegefall zu werden.

Beispiel Mandant: Monatsbeitrag € 171,40 x 12 Monate pro Jahr x 10 Jahre bis zum Pflegeeintritt = € 20.568,00 gezahlter Beitrag. Nimmt man auch hier eine Vollauszahlung in Höhe von € 2.160,00 pro Monat an wären die über 10 Jahre von ihm gezahlten Beiträge (€ 20.568,00 geteilt durch € 2.160,00) nach gut neuneinhalb Monaten durch die ausgezahlten Leistungen „wieder drin“.

Wenn Sie weitergehende Informationen oder eine individuelle Beratung wünschen, kontaktieren Sie gerne die schutzinvest®. Nun noch einige wichtige Hinweise:

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